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1998 - Ein Wahljahr von grosser Bedeutung

Wie alle vier Jahre ist es in diesem Jahr wieder soweit: Im September wird ein neues Parlament und damit auch eine neue Regierung gewaehlt. Bezogen auf die Gesamtzahl der Waehler stellen die wahlberechtigten Muslime, das heisst die die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzen und das Wahlalter von 18 Jahren erreicht haben, eine bescheidene Minderheit dar. Es erhebt sich daher fuer die wahlberechtigten Muslime die Frage, ob sie trotz ihrer geringen Zahl das Ergebnis beeinflussen koennen. Die Antwort ist klar und unmissverstaendlich ein Ja. Viele Muslime, die inzwischen durch den Erwerb der deutschen Staatsbuergerschaft auch wahlberechtigt sind, wohnen konzentriert in Grossstaedten wie beispielsweise Berlin oder Koeln und koennen durch ihr Wahlverhalten das Zuenglein an der Waage in ganz bestimmten Wahlkreisen sein. Wo dies der Fall ist, sollten sie bei den Orts- und Kreisverbaenden der Parteien vorstellig werden und dort wie auch auf Wahlversammlungen die Einstellung der Parteikandidaten zu den die Muslime bewegenden Problemen erkunden. Danach kann man entscheiden, welcher Kandidat am besten auf die Belange der Muslime ansprechbar ist und sich untereinander einigen, wem man seine Stimme geben will.

Waehlbar sind im Prinzip alle Parteien, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, das uns Muslimen die Freiheit der Religionsausuebung garantiert. Einer bestimmten Partei ist daher nicht der Vorzug zu geben, wohl aber Personen, die sie repraesentieren. Die Praeambel des Grundgesetzes spricht von der Verantwortung vor GOTT und den Menschen. Es gab (und gibt) Bestrebungen das Wort GOTT zu streichen. Kandidaten und Parteien, die solche Bestrebungen unterstuetzen, sind mit Sicherheit fuer Muslime nicht waehlbar. Das Gleiche gilt natuerlich auch fuer solche Kandidaten, die Positionen inbezug auf gesellschaftliche Prob leme (zum Beispiel Abtreibung, Homosexualitaet, Gebrauch von Drogen und so weiter) vertreten, die aus islamischer Sicht inakzeptabel sind.

Schon vor vier Jahren gab es unter den Muslimen in Deutschland hausgemachte Probleme hinsichtlich einer Wahlbeteiligung. Da wurde allen Ernstes behauptet, eine Beteiligung an den Wahlen sei fuer einen Muslim Ungehorsam gegen GOTT, ja "schirk", das heisst Beigesellung (Vielgoetterei), die einzige Suende, die GOTT nicht vergibt.

Es zeugt von einem tiefen Unverstaendnis der Funktionsweise eines pluralistischen demokratischen Gemeinwesens, in dem Muslime (als Minderheit) und Nichtmuslime miteinander leben, wenn derartige Schlussfolgerungen gezogen werden. Da zumindest in der Bundesrepublik Deutschland Muslime wegen ihres Glaubens keinen Verfolgungen ausgesetzt sind, von ihnen nichts verlangt wird, das gegen islamische Glaubensgebote verstoesst und ihnen von der Verfassung Glaubensfreiheit und die freie Entfaltung der Persoenlichkeit garantiert wird, kann man sich schon aus Eigeninteresse diesem Gemeinwesen nicht verweigern. Wenn wir Sympathie und Toleranz einfordern, dann muessen wir uns auch entsprechend verhalten.

Die deutsche Verfassung und die durch sie gedeckten Gesetze garantieren uns ein gesittetes Miteinander. Wenn wir uns an der Verwirklichung dieser Verfassung nicht im Rahmen unserer Moeglichkeiten beteiligen, und dazu gehoeren nun einmal die Wahlen, duerfen wir uns auch nicht beklagen.

Wie abwegig dies alles ist, naemlich dass Wahlbeteiligung "schirk" und Ungehorsam gegen GOTT sei, weil dadurch eine Autoritaet neben GOTT anerkannt wuerde, zeigt sich im taeglichen Leben. Wenn wir Auto fahren, richten wir uns nach der Strassenverkehrsordnung, die von diesem nichtislamischen Staat erlassen wurde. Heisst das nicht nach der (Un-) Logik derer, die eine Wahlbeteiligung aus religioesen Gruenden ablehnen, dass wir dadurch ebenfalls GOTT gegenueber ungehorsam sind? Da draengt sich jedem denkenden Menschen, ob Muslim oder nicht, die Frage auf, ob diese Brueder noch bei uns sind oder bereits in das Land Absurdistan abgehoben haben!

Quelle: DML Rundbrief fuer Mitglieder und Freunde der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg, Nummer 02/98.

Verantwortlich fuer den Inhalt: Abdullah Borek


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